Wir sind bemüht diese Internetseite im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter der Domain ambumobil.de.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im Januar 2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung bzw. einen Selbsttest.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente entsprechen ggf. nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch angeordnet
- Geändert in 01.2025 - Vereinzelte Textpassagen haben einen zu schwachen Kontrast
- Geändert in 01.2025 - Links im Mobilmenü haben einen zu schwachen Kontrast
Unvereinbarkeit von Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu verwenden. Da wir jedoch Fachbegriffe verwenden und/oder komplexere Inhalte erklären müssen, gelingt uns das nicht immer. Falls Sie das Gefühl haben, dass ein Text unnötig kompliziert ist oder die Inhalte einfacher ausgedrückt werden könnten, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir die Texte weiter verbessern können.
Sind Ihnen Barrieren beim Zugriff auf unsere Inhalte aufgefallen?
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen auf unserer Website haben oder auf Barrieren stoßen, die Ihre Nutzung einschränken, informieren Sie uns bitte. Senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an
Falls Sie aufgrund digitaler Hürden nicht auf gewünschte Inhalte zugreifen können, stehen wir Ihnen auch gern postalisch oder telefonisch zur Verfügung:
AmbuMobil
Ambulanter Pflegedienst Piechullik
Paulinenhofstraße 2 - 6
51061 Köln
Telefon: 0221 - 29 89 92 40
Telefax: 0221 - 29 89 92 41
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Die Schlichtungsstelle BGG NRW können Sie unter